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Bürgschaften beantragen

Mit dem Bürgschaftsvorschlag können Bürgschaften gemäß § 650m BGB für geeignete Objekte automatisch vorgeschlagen und anschließend erstellt werden.

Prozessübersicht

Der Prozess umfasst folgende Schritte:

  1. Voraussetzungen am Objekt erfüllen.
  2. Grundbucheintrag, Auflassungsvormerkung und Kontakt prüfen.
  3. Bautenstand für den ersten Abschlag zurückmelden.
  4. Bürgschaftsvorschlag automatisch über die Aufgabenwarteschlange erstellen lassen.
  5. Vorschlag prüfen.
  6. Bürgschaft erstellen oder Vorschlag ablehnen.

Voraussetzungen am Objekt

Eine Bürgschaft gemäß § 650m BGB kann nur beantragt werden, wenn am Objekt folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Im Anzahlungsplan des Objekts ist beim Abschlag 1 das Feld Bautenstand erreicht auf Ja gesetzt.
  • Das Objekt besitzt den Status Fälligkeitsmitteilung.
  • Am Objekt ist gekennzeichnet, dass eine Auflassungsvormerkung (AV) vorliegt.

Objektbearbeitung

Vor der automatischen Erstellung eines Bürgschaftsvorschlags müssen die erforderlichen Angaben am Objekt vollständig gepflegt sein.

Grundbucheintrag und Auflassungsvormerkung

Erfassen Sie im Objekt den Grundbucheintrag. Anschließend kann der Schalter Auflassungsvormerkung vorhanden aktiviert werden.

Kontakt und Debitorenbezug

Falls am Objekt noch kein Kontakt hinterlegt ist, ergänzen Sie diesen.

Spätestens beim Setzen des Objektstatus Fälligkeitsmitteilung muss der Kontakt einen Debitorenbezug besitzen.

Bautenstand

Die Bautenstandsrückmeldung für den ersten Abschlag muss auf Grundlage des Objekt-Anzahlungsplans erfolgt sein.

Im Anzahlungsplan muss beim Abschlag 1 das Feld Bautenstand erreicht auf Ja gesetzt sein.

Automatische Erstellung des Bürgschaftsvorschlags

Wenn einem Objekt noch keine Bürgschaft der Art BGB §650m zugeordnet ist, erstellt das System automatisch über die Aufgabenwarteschlange einen Bürgschaftsvorschlag.

Der automatisch erzeugte Bürgschaftsvorschlag erhält den Status Offen.

Voraussetzungen für die automatische Erstellung

Der Bürgschaftsvorschlag wird erstellt, wenn:

  • der Bautenstand für Abschlag 1 erreicht ist,
  • das Objekt den Status Fälligkeitsmitteilung besitzt,
  • eine Auflassungsvormerkung vorhanden ist und
  • dem Objekt noch keine Bürgschaft der Art BGB §650m zugeordnet ist.

Anzeige im Rollencenter

Im Rollencenter Finanzbuchhaltung zeigt die Kachel Zu beantragende Bürgschaften alle automatisch erstellten Bürgschaftsvorschläge mit dem Status Offen an.

Über die Kachel können die offenen Vorschläge aufgerufen und weiterverarbeitet werden.

Bürgschaft erstellen

Über die Funktion Erstelle Bürgschaft erstellen Sie aus einem offenen Bürgschaftsvorschlag eine Bürgschaft.

Vorgehensweise

  1. Öffnen Sie den Bürgschaftsvorschlag.
  2. Prüfen Sie die Vorschlagszeile.
  3. Ändern Sie bei Bedarf den Bürgschaftsempfänger.
  4. Führen Sie die Funktion Erstelle Bürgschaft aus.

Bürgschaftsempfänger

Der Bürgschaftsempfänger wird standardmäßig aus der Bürgschaftsart vorbelegt.

Der vorbelegte Empfänger kann im Bürgschaftsvorschlag manuell überschrieben werden. Eine spätere Änderung in der erstellten Bürgschaft ist ebenfalls möglich.

Status nach der Erstellung

Nach erfolgreicher Erstellung erhält die Bürgschaftsvorschlagszeile den Status Erstellt.

Berechnung des Bürgschaftsbetrags

Wenn am Objekt ein Verkaufspreis hinterlegt ist, berechnet das System den Bürgschaftsbetrag anhand des eingerichteten Prozentsatzes.

Die Berechnung setzt somit voraus, dass:

  • am Objekt ein Verkaufspreis vorhanden ist und
  • der benötigte Prozentsatz eingerichtet wurde.

Bürgschaftsvorschlag ablehnen

Eine Bürgschaftsvorschlagszeile kann abgelehnt werden, solange noch keine Bürgschaft erstellt wurde und der Vorschlag den Status Offen besitzt.

Vorgehensweise

Setzen Sie den Status der Vorschlagszeile auf Abgelehnt.

Einschränkungen

Eine Ablehnung ist nicht mehr möglich, wenn:

  • bereits eine Bürgschaft aus dem Vorschlag erstellt wurde oder
  • der Vorschlag nicht mehr den Status Offen besitzt.

In diesen Fällen zeigt das System eine Fehlermeldung an.

Statusübersicht

Status Bedeutung
Offen Der Vorschlag wurde automatisch erstellt und kann geprüft, erstellt oder abgelehnt werden.
Erstellt Aus dem Vorschlag wurde eine Bürgschaft erstellt.
Abgelehnt Der Vorschlag wurde abgelehnt.

Typischer Prozess

  1. Grundbucheintrag am Objekt erfassen.
  2. Auflassungsvormerkung vorhanden aktivieren.
  3. Kontakt am Objekt ergänzen.
  4. Debitorenbezug spätestens vor dem Status Fälligkeitsmitteilung sicherstellen.
  5. Bautenstand für Abschlag 1 über den Objekt-Anzahlungsplan zurückmelden.
  6. Objekt auf den Status Fälligkeitsmitteilung setzen.
  7. Automatische Erstellung des Bürgschaftsvorschlags über die Aufgabenwarteschlange abwarten.
  8. Offenen Vorschlag über die Kachel Zu beantragende Bürgschaften aufrufen.
  9. Bürgschaftsempfänger und Bürgschaftsbetrag prüfen.
  10. Bürgschaft erstellen oder den Vorschlag ablehnen.

Häufige Fehlerursachen

Problem Mögliche Ursache
Es wird kein Bürgschaftsvorschlag erstellt. Beim Abschlag 1 ist Bautenstand erreicht nicht auf Ja gesetzt.
Es wird kein Bürgschaftsvorschlag erstellt. Das Objekt besitzt nicht den Status Fälligkeitsmitteilung.
Es wird kein Bürgschaftsvorschlag erstellt. Am Objekt ist keine Auflassungsvormerkung hinterlegt.
Es wird kein Bürgschaftsvorschlag erstellt. Dem Objekt ist bereits eine Bürgschaft der Art BGB §650m zugeordnet.
Der Bürgschaftsbetrag wird nicht berechnet. Am Objekt ist kein Verkaufspreis hinterlegt oder der Prozentsatz ist nicht eingerichtet.
Der Vorschlag kann nicht abgelehnt werden. Es wurde bereits eine Bürgschaft erstellt oder der Status ist nicht mehr Offen.
Der Vorschlag erscheint nicht in der Kachel. Der Vorschlag besitzt nicht den Status Offen.

Zugehörige Informationen


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